Der Ausspruch einer höchstzulässigen Anzahl an Freizeitwohnsitzen in der Widmungskategorie Wohngebiet gemäß § 38 Abs 1 TROG 2011 - wie die Ausweisung von Verkehrsflächen gemäß § 53 TROG 2011 - ist lediglich eine Festlegung im Flächenwidmungsplan.
LVwG-2014/31/0720-1