Durch die geplante Baustellenzufahrt auf dem betreffenden Grundstück wird lediglich ein als Wiese genutztes Nachbargrundstück in Anspruch genommen, es besteht keinerlei Gefährdung von Fremdgrund durch das Überfahren der Nachbargrundstücke mit Lasten, da projektsgemäß kein Überfahren von fremden Grundstücken mit Lasten vorgesehen ist. Die Inanspruchnahme des Fremdgrundstückes erfolgt lediglich zum Zwecke der Errichtung einer Baustellenzufahrt für Baufahrzeuge und kann die bestehende Wiese nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Bei Abwägung sämtlicher alternativen Zufahrtsmöglichkeiten und der Aufstellung eines Turmdrehkranes auf öffentlichem Grund, erweist sich die beantragte Inanspruchnahme des betreffenden Nachbargrundstückes als die technisch sinnvollste, kostengünstigste und risikoärmste aller untersuchten Varianten.