Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Wurde das Geländeniveau in den Mindestabstandsflächen vor mehr als 10 Jahren baurechtlich zulässigerweise verändert (hier hinter der bestehenden Stützmauer aufgeschüttet), darf eine neue Stützmauer, die unmittelbar hinter der bestehenden Stützmauer errichtet werden soll, in den Mindestabstandsflächen jedenfalls eine Höhe von insgesamt 2 m (gemessen vom jeweils höheren anschließenden Gelände) – ausgehend vom bestehenden (hier vor 26 Jahren aufgeschütteten) Gelände – aufweisen.

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