Der Stadtmagistrat Innsbruck hatte mit Bescheid vom 13.02.2024, MagIbk/486/BW-BV-BA/5/5 die Genehmigung für den Neu- und Umbau des Bürohauses mit Wohn- und Verkaufsflächen auf dem Grundstück Nr. .632, KG Innsbruck (Museumstraße 1) und einen Zubau einer Tiefgarage an die bestehende Franziskanertiefgarage auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Nr 400, KG Innsbruck, erteilt.
Da sowohl die Grundeigentümerin als auch die Bauberechtigten der Franziskanergarage den Baumaßnahmen auf ihrem Grundstück und der Nutzung ihres Grundstückes nicht zugestimmt haben, war das Bauansuchen abzulehnen. Das Landesverwaltungsgericht gab daher den rechtzeitig eingebrachten Beschwerden statt und wurde der Baubewilligungsbescheid in eine Abweisung des Bauansuchens abgeändert.