Medieninformation vom 27.11.2018

Marktgemeinde Matrei in Osttirol – Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung im Zusammenhang mit Kontokorrentkrediten

Landesverwaltungsgericht Tirol stellt Verwaltungsverfahren ein.

Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 19.07.2018 wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung in Zusammenhang mit zwei Kontokorrentkrediten der Marktgemeinde Matrei i.O. versagt. Die Gemeinde hat dagegen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Tirol erhoben. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden zahlreiche Stellungnahmen sowie ein Amtssachverständigengutachten eingeholt. Vor Abhaltung einer mündlichen Verhandlung am 28.11.2018 wurden die verfahrenseinleitenden Anträge sowie die beiden Beschwerden durch die Marktgemeinde zurückgezogen.

Da dem Landesverwaltungsgericht Tirol durch die Zurückziehung der Beschwerden die Zuständigkeit entzogen wurde, waren die Beschwerdeverfahren – ohne die Zurückziehung der verfahrenseinleitenden Anträge inhaltlich zu behandeln – einzustellen. Daher sind die angefochtenen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Lienz, mit denen die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt worden ist, in Rechtskraft erwachsen.

 

Zu den Volltexten der Entscheidungen:

<link file:396>LVwG-2018/12/1859 und <link file:395>LVwG-2018/12/1860