Medieninformation vom 25.06.2024

Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2023 liegt vor. Der Aktenanfall ging mit 3051 geringfügig zurück, die Anzahl der unerledigten Fälle zum Ende des Berichtsjahres konnte im Vergleich zum Vorjahr von 1.637 auf 1.482 verringert werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 4,7 Monate.

Wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Tirol hervorgeht, sind im Berichtsjahr 2023 bei Gericht 3051 neue Akten eingelangt, damit vergleichsweise um 9,3% weniger als im Vorjahr. Vor allem die Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit COVID-19-Sonderbestimmungen (Entschädigungen, Übertretungen von COVID-19-Maßnahmen) ging 2023 deutlich zurück.

Die Anzahl der unerledigten Fälle konnte bis zum Ende des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr von 1.637 auf 1.482 verringert werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Berichtsjahr 2023 4,7 Monate.

Der zahlenmäßige Schwerpunkt im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren lag nach wie vor im Rechtsbereich des Verkehrsrechts (StVO, KFG, FSG, BStMG), wobei der im Berichtsjahr leicht angestiegene Aktenanfall vor allem auf einen Anstieg der Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz zurückzuführen ist. Weiters konnte ein steigender Aktenanfall aufgrund von Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen nach dem Schulpflichtgesetz als auch aufgrund von Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verzeichnet werden.

Im Bereich der Administrativverfahren lag der zahlenmäßige Schwerpunkt im Bereich der Tiroler Bauordnung 2022. Zwar nahm die Anzahl an Beschwerdeverfahren betreffend baurechtliche Bewilligungsverfahren ab, gleichzeitig stieg jedoch die Anzahl an Beschwerdeverfahren betreffend die Untersagung der Nutzung von Gebäuden als Freizeitwohnsitze an. Auch im Bereich des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes stieg der Aktenanfall im Vergleich zum Vorjahr.

Gegen die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol wurden im Berichtsjahr 160 außerordentliche und 8 ordentliche Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof sowie 80 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Zudem übermittelte das Landesverwaltungsgericht Tirol 17 Normprüfungsanträge an den Verfassungsgerichtshof, davon einen Gesetzesprüfungsantrag und 16 Verordnungsprüfungsanträge. Über 7 der gestellten Anträge hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden.

Tätigkeitsbericht 2023