Medieninformation vom 14.04.2021

Ausbau Kraftwerk Kaunertal der TIWAG

Widerstreitverfahren an der Venter Ache

Mit Erkenntnis vom 07.04.2021 hat das Landesverwaltungsgericht Tirol auf Grund einer Säumnisbeschwerde der Gemeinde Sölden bzw der Wasserkraft Sölden eGen die Frage geklärt, wer das Wasser aus der Venter Ache zur Energiegewinnung nutzen kann:

Das Wasserrechtsgesetz sieht dazu ein „Widerstreitverfahren“ vor, in dem geklärt werden soll, welches von mehreren Vorhaben dem öffentlichen Interesse besser dient. So haben die Gemeinde Sölden und ihr Energieunternehmen einerseits und die TIWAG andererseits Anspruch auf das Wasser der Venter Ache zum Betrieb von Wasserkraftwerken erhoben. Während beim Vorhaben der Gemeinde Sölden ein Laufkraftwerk mit relativ kurzer Ausleitungsstrecke errichtet werden sollte, will die TIWAG das Wasser aus der Venter Ache für den Ausbau im Kaunertal nutzen und das Wasser der Venter Ache – neben jenem aus anderen Zuleitungen – im Speicherbetrieb über mehrere Kraftwerksstufen abarbeiten.

Nachdem das zuständige Bundesministerium über einen entsprechenden Antrag der Gemeinde Sölden nicht fristgerecht entschieden hat, ist das Landesverwaltungsgericht in dieser Sache zur Entscheidung zuständig geworden. Mit seinem Erkenntnis vom 07.04.2021 hat es nunmehr ausgesprochen, dass dem Vorhaben der TIWAG der Vorzug einzuräumen ist. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass das Vorhaben der TIWAG dem Hochwasserschutz dient und ein Vielfaches an Energie aus dem Wasser der Venter Ache erzeugen kann. Außerdem ist im Rahmenplan Tiroler Oberland vorgesehen, dass das Wasser aus der Venter Ache im Speicherbetrieb genutzt wird und nicht als Laufkraftwerk.

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