Das Landesverwaltungsgericht Tirol gibt der Beschwerde einer deutschen Unternehmerin statt, die beim Bürgermeister der Marktgemeinde Reutte um die Genehmigung eines Bordellbetriebes am Standort Hotel Urisee in der Marktgemeinde Reutte angesucht hat.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Reutte hat nach einem umfassend geführten Ermittlungsverfahren die begehrte Bordellbewilligung zunächst verweigert und dies mit einem mangelnden Bedarf an einem Bordellbetrieb, einer mangelnde Eignung des Standortes im unmittelbaren Nahbereich des Naturerholungs-, Bade- und Wandergebietes Urisee und mangelnder Unterbringungsmöglichkeiten für die zukünftigten Prostituierten begründet.
Aufgrund
- einer heuer vom Tiroler Landtag beschlossenen Änderung des Tiroler Landes-Polizeigesetzes, die mit 5. Juli 2017 in Kraft getreten ist, mit der die so genannte „Bedarfsprüfung“ im Bordellgenehmigungsverfahren gänzlich beseitigt wurde,
- der vom Gemeinderat der Marktgemeine Reutte bereits im September 2015 beschlossenen und von der Tiroler Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigten Umwidmung des bisherigen Hotels Urisee in Sonderfläche Bordell, mit der die raumordnungsfachliche Eignung der Lage des zukünftigen Bordellbetriebes eindeutig bejaht wurde, und
- des von der Beschwerdeführerin erbrachten Nachweises, dass ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für die zukünftigen Prostituierten im Raum Reutte vorhanden sind,
war der Beschwerde seitens des LVwG Tirol stattzugeben, der angefochtene abweisende Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeine Reutte aufzuheben und die beantragte Bordellbewilligung zu erteilen.