Medieninformation vom 02.01.2020

Ötztaler Wasserkraft GmbH, Wasserkraftwerk Ötztaler Ache Tumpen-Habichen

Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung

Das Landesverwaltungsgericht Tirol gibt den Beschwerden von Anrainern gegen die wasserrechtliche Bewilligung für die „Wasserkraftanlage Ötztaler Ache Tumpen-Habichen“ nicht statt. Im umfangreichen Ermittlungsverfahren hat sich herausgestellt, dass die Kraftwerksanlage zu keiner Gefährdung der Anrainergrundstücke führt; insbesondere ist keine erhöhte Hochwassergefahr zu erwarten. Auch die Beschwerde einer Umweltschutzorganisation (NGO) wurde abgewiesen, da das Kraftwerk keine relevante Verschlechterung der Gewässerökologie verursacht.

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