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Untersagung der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen bei Sitzungen des Tiroler Landtags ist ein Akt der Gesetzgebung und nicht der Verwaltung – Säumnisbeschwerde unzulässig

Das Landesverwaltungsgericht hob die Bewilligung für den Bau in der Museumstraße 1, 6020 Innsbruck mit Erkenntnis vom 29.07.2024, LVwG-2024/48/1356-8, auf.