Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959

Kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung, zumal sie als Fischereiberechtigte darauf beschränkt ist, Maßnahmen zum Schutz ihrer Fischerei zu begehren.

<link file:200>LVwG-2015/44/2232-6