Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz - TVAG 2011

Sind Abgabenbescheide zu Unrecht an ein einzelnes Mitglied und nicht an die Personengemeinschaft ergangen, so ist nicht die Personengemeinschaft sondern das als Bescheidadressat genannte Mitglied der Personengemeinschaft beschwerdelegitimiert.

<link file:131>LVwG-2014/20/0418-2