Tiroler Umweltinformationsgesetzes 2005 - TUIG 2005

Im vom Landesverwaltungsgericht Tirol ergänzend durchgeführten Ermittlungsverfahren hat die Argumentation der Beschwerdeführer, wonach es sich bei der zitierten Studie um eine eigenständige, bereits fertiggestellte naturschutzfachliche Studie, welche losgelöst von den sonstigen, darauf aufbauenden Studien (Gewerbegebietsscreening, ergänzende überregionale Auswirkungsanalyse, raumordnungsfachlicher Gebietsausweisungsvorschlag für ein mögliches Natura-2000-Gebiet) zu sehen ist, ihre Bestätigung gefunden.