Säumnisbeschwerde der Gemeinde Gnadenwald stattgegeben und Auftrag an die Tiroler Landesregierung als belangte Behörde erteilt, über das Ansuchen um Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung nach § 14 Abs 4 TNSchG 2005 (Verträglichkeitsprüfung) binnen drei Wochen mit Bescheid zu entscheiden.