Tiroler Bauordnung 2018 - TBO 2018 und Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016

Freizeitwohnsitz - Benützungsuntersagung

Die Beschwerde gegen den Ausspruch der Benützungsuntersagung wurde als unbegründet abgewiesen, da bei einem in Deutschland wohnhaften und als Rechtsanwälte tätigen Ehepaar, das übers Wochenende nach Tirol kommt, kein Überwiegen der Lebensbeziehungen in Tirol erkannt werden kann.

LVwG-2020/31/1003-4