Tiroler Bauordnung 2018 - TBO 2018

Doppelte Kundmachung einer Bauverhandlung

Im gegenständlichen Verfahren wurde die Beschwerde gegen die Nichtzustellung eines Baubescheides als unbegründet abgewiesen, da die Bauverhandlung doppelt kundgemacht wurde und der nunmehrige Beschwerdeführer durch die nicht rechtzeitige Erhebung von Einwendungen seine Parteistellung verloren hat.

LVwG-2021/31/0216-1