Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Baupolizeilicher Auftrag - Miteigentum

Die belangte Behörde hat den Beseitigungsauftrag zu Recht an beide Miteigentümer gerichtet. Nach ständiger Judikatur des VwGH ist nämlich im Falle des Vorliegens von Miteigentum ein Beseitigungsauftrag an alle Miteigentümer zu richten (vgl VwGH 28.02.2006, Zl 2004/06/0068).

LVwG-2018/38/0172-2