Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Im Rahmen des gegenständlichen Rechtsmittelverfahrens kann das entscheidende Verwaltungsgericht aufgrund der vorliegenden Nachbarschaftsbeschwerde den streitverfangenen Baubestand nur im Umfang der geltend gemachten und dem Rechtsmittelwerber auch zukommenden Nachbarrechte einer Überprüfung unterziehen.

Ein Nachbar kann im Bauverfahren die Frage des Vorliegens eines konsensgemäßen Bestandes nämlich nur dann relevieren und mit Erfolg geltend machen, wenn er dadurch in einem von ihm geltend gemachten Nachbarrecht verletzt wäre.

 

<link file:255>LVwG-2016/26/1464-5