Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Die Widmung des Baugrundstückes als Vorbehaltsfläche erhellt, dass den Nachbarn kein Immissionsschutz zusteht. Die übrigen Flächenwidmungskategorien des TROG 2011, also das Gewerbe- und Industriegebiet, das Freiland sowie die jeweiligen Sonderflächen und Vorbehaltsflächen scheiden daher aus dem Anwendungsbereich des § 26 Abs 3 lit a TBO 2011 von vornherein aus. Keinen nachbarlichen Immissionsschutz gibt es daher für die Flächenwidmung Vorbehaltsfläche.