Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Der geplante Austausch des Antennentragmastens führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Orts- und Straßenbildes, weswegen der Bürgermeister rechtskonform die Ausführung des angezeigten Vorhabens untersagt hat.

<link file:208>LVwG-2015/26/1254-7