Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Dem erkennenden Gericht erscheint die von der belangten Behörde verhängte Strafe von Euro 6.000,-- für die Errichtung eines Pferdestalles im Ausmaß von ca 100 m2 ohne Baubewilligung, sohin eines sog. „Schwarzbaues“, bei weit überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten (Eigentümer von 21 ha an Grundstücken, eines Golfplatzes und eines Hotels; Pachteinnahmen in Höhe von Euro 150.000,-- pro Jahr), angesichts des Strafrahmens nach § 57 Abs 1 lit a TBO 2011 von bis zu Euro 36.300,-- jedenfalls als tat- und schuldangemessen.

<link file:202>LVwG-2015/22/2758-2