Die Auskunftspflicht umfasst die Verpflichtung, Wissenserklärungen über Informationen, die in den Unterlagen der Behörde und Akten betreffend Verwaltungsverfahren enthalten sind, weiter zu geben. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung findet ihre Grenze zum einen im jeweiligen Kompetenzbereich, zum anderen in gesetzlichen Geheimhaltungspflichten auf einfach – und verfassungsgesetzlicher Ebene.