Tierschutzgesetz - TSchG

Zeitliche Befristung des Tierhaltungsverbotes für landwirtschaftliche Nutztiere anstatt eines Tierhaltungsverbotes auf Dauer

Der Beschwerde wurde insofern Folge gegeben, als dass das Tierhaltungsverbot zeitlich befristet wurde. Dies reicht aus, um die gesetzlich verfolgten Ziele, nämlich die voraussichtliche Verhinderung einer zukünftigen Tierquälerei nach erfolgter Läuterung des Beschwerdeführers zu verhindern.

LVwG-2020/41/2733-15