Maßnahmenbeschwerde

Die hier angefochtenen Akte stehen zwar in Zusammenhang mit drei gerichtlichen Strafverfahren, allerdings scheidet im hier vorliegenden Sachverhalt eine Anwendung des Rechtsschutzes nach § 106 StPO, der einen allgemeinen Einspruch im Ermittlungsverfahren an das Gericht gegen Rechtsverletzungen durch die Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei vorsieht, aus.

<link file:168>LVwG-2015/23/0622-9