Aufgrund der Aussagen des luftfahrtechnischen Sachverständigen, der aktuell keine Gefährdung für den Flugbetrieb erkennt, konnte der Beschwerde gegen den Schließungsbescheid Folge gegeben und die Schließung des Flugplatzes aufgehoben werden.
LVwG-2017/22/0516-9
LVwG-2017/22/0519-9