Luftfahrtgesetz - LFG

Bei einem Base-Jump handelt es sich um einen Fallschirmsprung in luftfahrtrechtlicher Hinsicht. Das Base-Jump-Rig ist in seiner Gesamtheit als Fallschirm, mithin als Luftfahrzeug im Sinne des § 11 Abs 1 LFG anzusehen. Damit einher geht folgerichtig, dass auf einen Base-Jump als Fallschirmsprung jene luftfahrtrechtlichen Regelungen unmittelbar anzuwenden sind, die sich auf Fallschirmsprünge beziehen.