Immissionsschutzgesetz-Luft - IG-L

Auch Elektrofahrzeuge unterliegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Grundlage des Immissionsschutzgesetz-Luft und der darauf basierenden Verordnungen des Landeshauptmänner.

<link file:197>LVwG-2015/26/2247-2