Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat nach Durchführung eines aufwendigen Ermittlungsverfahrens die Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren bestätigt. Im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol wurde dabei der Landesgeologe als geologischer Amtssachverständiger beigezogen und kam dieser nach Projektergänzungen und Durchführung eines weiteren Lokalaugenscheines zusammenfassend zum Ergebnis, dass bei Einhaltung aller Auflagen mit keiner Gefahr (v.a. des Ausfließens) für den Obernbergersee zu rechnen ist. Das Landesverwaltungsgericht Tirol schloss sich in seiner Entscheidung den Ausführungen des Amtssachverständigen vollinhaltlich an und wies die Beschwerden als unbegründet ab.