Epidemiegesetz 1950

Absonderung nach dem Epidemiegesetz 1950 und der Absonderungsverordnung

Im gegenständlichen Verfahren wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, da ein nach den wissenschaftlichen Vorgaben durchgeführter und anschließend fachlich geprüfter PCR-Test als Grundlage für eine Absonderung nach den Bestimmungen des EpiG und der Absonderungsverordnung zulässig ist.

LVwG-2021/37/0964-2