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Da kein besonderer Verwendungszweck für den bloß vorübergehenden Bestand der baulichen Anlage spricht, kann diese auch nicht als solche bewilligt werden.

Die im angefochtenen Bescheid namentlich angeführten agrargemeinschaftlichen Grundstücke sind vormals im Eigentum der politischen Gemeinde gestanden und wurden durch Regulierungsplan ins Eigentum der Agrargemeinschaft übertragen. Vor dieser…

Die an die Feststellung der Gemeindegutseigenschaft geknüpften Rechtsfolgen treffen immer nur die jeweilige Agrargemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts selbst, nicht aber ihre Mitglieder. Erträge aus der Jagdverpachtung sind keine land-…

Da in der Verständigung nicht auf die nach § 42 AVG vorgesehenen Rechtsfolgen verwiesen wird, kommt es zu keinem Verlust der Parteistellung. Die Mitwirkung eines befangenen Gemeindeorganes bewirkt nur dann einen wesentlichen Verfahrensmangel, wenn…

Aufgrund der Neufassung der Quelle ist die Einrichtung einer UV-Anlage zur Desinfektion des Wassers für die Versorgung der Jausenstation entbehrlich geworden. Das Landesverwaltungsgericht Tirol geht davon aus, dass die Änderung der Sachlage bedingt…

Die Gemeindegutseigenschaft stellt eine Vorfrage im Sinn des § 38 AVG dar, die die Agrarbehörde erster Instanz im vorliegenden Regulierungsverfahren selbst hätte lösen dürfen. Da über diese Frage bereits rechtskräftig von der zuständigen Behörde…

Mit der gegenständlichen Beschwerde wurde ein Bescheid angefochten, mit dem die belangte Behörde festgestellt hat, dass ein Grundstück Gmeindegut im Sinn des § 33 Abs 2 lit c Z 1 TFLG 1996 darstellt und im Eigentum der Gemeinde steht. Die Klärung der…

Das LVwG ist an das Ergebnis des rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens gebunden. Erträge aus der Jagdverpachtung sind keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte, sondern Teil der Substanznutzung.

Zunächst wurde eine wasserrechtliche Bewilligung für eine Abwasserreinigungsanlage erteilt. In weiterer Folge wurde dieses Wasserbenutzungsrecht durch Fristablauf für erloschen erklärt. Trotzdem die wasserrechtliche Bewilligung für erloschen erklärt…

Die Zuständigkeit des Gemeindevorstands als Berufungsbehörde ist auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit des mit Bescheid des Bürgermeisters verfügten Instandsetzungsauftrags beschränkt. Die Berufungsbehörde ist nicht berechtigt, zusätzlich zu einem in…