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Landesverwaltungsgericht Tirol hatte die UVP-Pflicht zu prüfen:

 

 

 

 

 

Unter "Absonderung" sind als öffentlich-rechtlichem Oberbegriff alle wie immer gearteten (privat)rechtlichen Lösungen der bisherigen Bindung der Anteilsrechte zu einer Stammsitzliegenschaft zu verstehen, seien es Kaufverträge, Tauschverträge,…

Im Rahmen des gegenständlichen Rechtsmittelverfahrens kann das entscheidende Verwaltungsgericht aufgrund der vorliegenden Nachbarschaftsbeschwerde den streitverfangenen Baubestand nur im Umfang der geltend gemachten und dem Rechtsmittelwerber auch…

An der Tatsache, dass im Verfahren zur Erlassung des Gebührenbestimmungsbescheides vom 29.03.2016 keine Parteistellung und damit auch keine Rechtsmittellegitimation gegen diesen Bescheid für den Beschwerdeführer begründet ist, vermag auch der im…

Die Auslegung von Verwaltungsgesetzen muss jedenfalls ihre äußerste Grenze stets im möglichen Wortsinn der auszulegenden Norm haben; sie muss immer noch im Wortlaut des Gesetzes eine Stütze finden. Ein Abweichen vom klaren Wortlaut des Gesetzes ist…

Unter „unbebauten Grundstücken“ im Sinne des 4. Abschnittes des TVAG 2011 sind solche zu verstehen, die nicht mit einem Gebäude bebaut sind.

Da das Gesetz verschiedene Arten von Willenserklärungen ("Antrag", "Erklärung", "ausdrückliche Zustimmung") anführt, bewirkt jede Willenserklärung, die auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtet ist, den Verlust der (österreichischen)…

Nach § 12 Abs 1 WaffG hat die Behörde einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Mensch durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit…

§ 123 TGO statuiert einen Genehmigungsvorbehalt, wonach bestimmte Beschlüsse von Gemeindeorganen - so eben auch Beschlüsse zur Aufnahme von Krediten (§ 123 Abs 1 lit a 1.Fall leg cit) - der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen; der Prüfmaßstab…

Gemäß § 53a AVG iVm § 25 Abs 1a GebAG hat der nichtamtliche Sachverständige auf eine den Wert von EUR 2.000,- übersteigende Honorarnote rechtzeitig hinzuweisen, andernfalls er insoweit seinen, den Betrag von EUR 2.000,- übersteigenden,…