Archiv

Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Nichtanwendbarkeit des § 134 Abs 1a KFG bei Verstößen gegen die VO 165/2014

Verwaltungspolizeilicher Auftrag nach § 17 TNSchG 2005 – Die Behörde hat bei festgestellten konsenslosen Vorhaben bestimmte Maßnahmen zu setzen, daher Leistungsbescheid als Erledigungsform

Ausnahme vom Verbot des § 36 Abs 2 erster Satz Tiroler Jagdgesetz 2004 zur Entnahme von zwei Wölfen im Bezirk Lienz

Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen die mit Bescheid ausgesprochene Ausnahme gemäß § 52a Abs 9 Tiroler Jagdgesetz 2004

Ausnahme vom Verbot des § 36 Abs 2 erster Satz Tiroler Jagdgesetz 2004 zur Entnahme eines Wolfes – Entnahme des „richtigen“ Wolfes

Freizeitwohnsitz – Untersagung – Arbeitswohnsitz

Nichtamtlicher Sachverständiger – Gebührenanspruch

Abschuss eines Gamsbockes der Klasse I ohne Genehmigung laut gültigem Abschussplan