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Amtswegige Aufhebung und Abänderung

Voraussetzung für eine Antragstellung nach § 8 Abs 5 WWSG ist zum einen, dass ein Teil der Berechtigten oder Verpflichteten als Antragsteller auftritt und zum zweiten, dass der Ertrag der Nutzungsrechte der übrigen Berechtigten dadurch nicht…