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Zustellung im Rechtshilfeweg

Die Auslegung von Verwaltungsgesetzen muss jedenfalls ihre äußerste Grenze stets im möglichen Wortsinn der auszulegenden Norm haben; sie muss immer noch im Wortlaut des Gesetzes eine Stütze finden. Ein Abweichen vom klaren Wortlaut des Gesetzes ist…

Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an die Empfangsgeräte des Stadtmagistrates X übermittelt werden, gelten auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Stadtmagistrates X gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn…