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Mangels Mitwirkung des Beschwerdeführers konnte nicht festgestellt werden, dass er außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und Personen, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die…

Die Entscheidungsfrist beginnt für die Behörde nach dem AVG schon mit dem Einlangen des mangelhaften und nicht erst des verbesserten Antrages, und zwar unabhängig davon, ob die Behörde unverzüglich oder verspätet einen Verbesserungsauftrag erteilt…

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 40 VwGVG ist die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nur für das Verwaltungsstrafverfahren - und zwar nur für den Beschuldigten (nicht aber für andere Parteien des Verfahrens) - vorgesehen…