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Gemeinderatssitzung - Hörfunkaufnahme

§ 123 TGO statuiert einen Genehmigungsvorbehalt, wonach bestimmte Beschlüsse von Gemeindeorganen - so eben auch Beschlüsse zur Aufnahme von Krediten (§ 123 Abs 1 lit a 1.Fall leg cit) - der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen; der Prüfmaßstab…

§ 121 Abs 1 TGO eröffnet der Aufsichtsbehörde unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie § 68 AVG für die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde nennt, die Möglichkeit zur Aufhebung eines rechtskräftigen Bescheides. Die der Behörde in § 68 Abs 2…