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Nichtanwendbarkeit des § 134 Abs 1a KFG bei Verstößen gegen die VO 165/2014

Verweigerung der Lenkerauskunft unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung

Kein Zeugnisverweigerungsrecht bei Lenkerauskunft

Als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ergibt sich, dass für beide Probefahrtkennzeichen in einer größeren Zahl von Fällen und auch über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt nicht die nach § 45 Abs 6 KFG erforderlichen Angaben aufgezeichnet…