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Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Geschwindigkeitsübertretung - Elektrofahrzeug

Einholung einer Auskunft beim Arbeitgeber ist iSd Erkundigungspflicht nicht ausreichend

Versehentlich falsch angegebene Fahrtrichtung stellt taugliche Verfolgungshandlung dar:

Auch Elektrofahrzeuge unterliegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Grundlage des Immissionsschutzgesetz-Luft und der darauf basierenden Verordnungen des Landeshauptmänner.