Evidenzstelle
Der Evidenzstelle obliegt die vollständige und übersichtliche, allen Landesverwaltungsrichtern zugängliche Dokumentation der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts. In einer nicht öffentlich zugänglichen Entscheidungssammlung werden sämtliche Entscheidungen dokumentiert und ausgewertet. Mit Ausnahme der sogenannten "Massenverfahren" (beispielsweise Verwaltungsstrafverfahren nach der StVO, dem KFG, dem BStMG, dem GSpG, etc) werden die Entscheidungen zudem in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.