Amtssignatur des LVwG Tirol

Bekanntmachung des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 02.01.2014 über die Amtssignatur nach §§ 19 und 20 E-Government-Gesetz

Die vom Landesverwaltungsgericht Tirol im elektronischen Wege gefertigten Dokumente weisen die im folgenden dargestellte Amtssignatur auf. Diese kann auf Beschlüsse / Erkenntnisse und andere Erledigungen aufgebracht werden und macht damit ersichtlich, dass es sich um Schriftstücke von der bezeichneten Dienststelle handelt.

Die Amtssignatur wird dargestellt mit der Bildmarke und einem Hinweis, dass das ausgedruckte Dokument verifiziert werden kann (§ 20 E-GovG).


Aussehen und Überprüfungsmöglichkeiten der Amtssignatur:

Aussehen der Amtssignatur

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokuments