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Keine Ausnahme von der Leerstandsabgabe gemäß § 7 lit e TFLAG

Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Aktuelle Medieninformationen

Widerstreitverfahren an der Leutascher Ache: Landesverwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten des Vorhabens der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen