Willkommen beim Landesverwaltungsgericht Tirol!
Mit 1. Jänner 2014 wurden in Österreich die Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit erster Instanz eingerichtet. Damit besteht – schon unterhalb der der Ebene des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes – ein umfassender gerichtlicher Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, und zwar sowohl in Verwaltungsstrafsachen als auch in Administrativsachen. Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden, gegen Akte unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnis) durch eine Verwaltungsbehörde. Während für Beschwerden in den Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung ein Bundesverwaltungsgericht und für Beschwerden in den Abgabensachen des Bundes ein Bundesfinanzgericht zuständig sind, entscheiden – auf das Wesentliche zusammengefasst – in allen übrigen Beschwerdesachen die Landesverwaltungsgerichte.